Industrial manufacture for cutting machines

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HOOGS CUTTING SYSTEMS

GmbH & Co. KG

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. 
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie werden erst mit 
der Bestätigung der Bestellung des Kunden oder gegebenenfalls 
mit der Durchführung der Lieferung verbindlich. Bei Änderungen 
der Kostenfaktoren behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung 
gültigen Preise zu berechnen. Die Preise gelten ab Werk oder 
Standort, ausschl. Fracht, Verpackung, Montage und sonstiger 
Spesen.
Bei Irrtümern im Angebot bezügl. Größe, Beschaffenheit 
oder dgl., welche sich erst bei Lieferung herausstellen, kann der 
Besteller Ansprüche nur auf Aufhebung des Auftrages, nicht aber auf 
Schadenersatz geltend machen.

2. 
Die Lieferfrist beginnt ab völlig geklärter Auftragsertei-
lung
, wozu auch die Erfüllung der Zahlungsbedingungen gehört. 
Sobald die Sendung der Bahn, der Post oder dem Spediteur zur 
Beförderung übergeben (Gefahrenübergang) bzw. dem Besteller die 
Versandbereitschaft gemeldet wurde, ist die Lieferung erfolgt. Dies 
gilt auch im Falle einer Beschlagnahme oder der Lieferung durch 
uns frei Bestimmungsort mit eigenen oder fremden Fahrzeugen. 
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung 
gestellt werden. Die Einhaltung der Lieferzeit erfolgt nach bestem 
Können; die Verpfl ichtung zur Einhaltung erlischt bei Störungen 
in unserem Betrieb oder demjenigen einer beauftragten Stelle. 
Ein Rücktrittsrecht vom Kauf steht hierdurch dem Besteller nicht 
zu. Falls die Lieferung durch unvorhergesehene Zwischenfälle 
nicht möglich ist oder in Fällen höherer Gewalt, wozu auch Streik, 
Aussperrung, passive Resistenz usw. in unserem Betrieb oder in dem 
einer von uns beauftragten Firma rechnen, steht uns das Recht zu, 
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine ausdrückliche 
Verpfl ichtung zur Bekanntgabe von Lieferungsverzögerungen besteht 
nicht. Tritt Lieferunmöglichkeit ein, so sind wir nicht verpfl ichtet, 
an Stelle der verkauften Waren Ersatz zu leisten. Schadenersatzan-
sprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung oder aus 
sonstigen Gründen entstehen nicht.

3. 
Die Verpackung wird gegen Selbstkostenberechnung sachgemäß 
durchgeführt und von uns entsorgt, sofern sie kostenfrei zurückge-
sandt wird, entgegenstehende Regelungen werden nicht anerkannt.

4. 
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den 
Besteller über
, und zwar auch dann, wenn wir Teillieferungen 
oder andere Leistungen wie Versendung, Anfuhr oder Installierung 
durchführen.

5. 
Während des Transports ist jede Sendung gegen Beschädigung 
und Abhandenkommen versichert
; die hierfür entstehenden 
Selbstkosten werden berechnet. Die Transportversicherung entfällt, 
sofern dies vom Besteller schriftlich gewünscht wurde.

6. 
Zahlungen sind grundsätzlich in EUR (Euro) zu leisten und, sofern 
im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders festgelegt, 
wie folgt fällig:

 a) bei Lieferung des Standardprogramms bis EUR 7.500,-- innerhalb
 · 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder
 · 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug;

 b) bei Lieferung des Standardprogramms über EUR 7.500,-- 
 Rechnungswert sowie bei Spezial- und Sonderanfertigungen 
 ohne jeden Abzug
 · 1/3 bei Auftragserteilung,
 · 1/3 bei Ablauf der ersten Lieferzeithälfte,
 · Restbetrag bei Meldung der Lieferbereitschaft;

c) bei Reparaturen und Montagen sofort ohne jeden Abzug.

14 Tage nach Ablauf einer Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein, ohne
dass es einer Mahnung durch uns bedarf; ab diesem Zeitpunkt werden 
Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG berechnet. 
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenom-
men, sofern uns eine Diskontierung möglich ist; eine Haftung für 
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung wird nicht übernommen. 
Eine Aufrechnung gegen Forderungen aus an uns erfolgten Lieferun-
gen ist nicht möglich; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

7. 
Reisende, Vertreter und Händler sind nicht berechtigt, Zahlun-
gen jeglicher Art in unserem Namen entgegenzunehmen.

8. 
Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware bis 
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den 
gesamten Geschäftsverbindungen vor.
Kommt der Besteller seinen 
vertraglichen Pfl ichten nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsver-
zuges, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; 
der Besteller ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpfl ichtet. In dem 
Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es 
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller 
ist verpfl ichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen 
Dritter unverzüglich zu benachrichtigen
, damit wir unsere Rechte an 
dem Gegenstand wahrnehmen können. Der Besteller ist berechtigt, den 
gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-
äußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-
betrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der 
Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns 
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen 
Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in 
Zahlungsverzug gerät. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden 
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr 
Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. 
Für sachgemäße Konstruktion und gute Ausführung der von uns 
gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten 
(gerechnet vom Versandtage der Lieferung bis zum Eintreffen der 
schriftlichen Mängelrüge bei uns, geregelter achtstündiger Tagesbe-
trieb vorausgesetzt) eine Gewähr der Art, dass wir auf unsere Kosten 
alle diejenigen Teile nach unserer Wahl ausbessern oder neu liefern, 
welche sich infolge Verwendung schlechten Materials, fehlerhafter 
Konstruktion oder mangelhafter Beschaffenheit nachweislich als 
untauglich herausstellen. Die bemängelte Ware ist uns sogleich frei 
einzusenden und geht in unser Eigentum zurück. Bei berechtigter 
Mängelrüge beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachbesserung 
oder Neulieferung von Teilen. Alle weitergehenden mittelbaren oder 
unmittelbaren Schäden werden von uns nicht ersetzt. Mängelrügen 
berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten 
Entgelts. Erklären wir uns zur Beseitigung von uns zu vertretender 
Mängel außerstande, so beschränken sich die Rechte des Bestellers 
auf Rückgabe der Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises; 
irgendwelche weiteren Ansprüche scheiden für den Besteller aus. 
Wir übernehmen keine Gewähr, wenn ohne unsere Zustimmung von 
anderer Seite Änderungen oder Eingriffe an den von uns gelieferten 
Waren vorgenommen werden.

10.
Bei Probelieferungen wird Ware zu Versuchszwecken zur Verfügung 
gestellt. Sämtliche Kosten für Verpackung, Porto und Transportver-
sicherung sowohl bei der Aus- als auch bei der Rücklieferung sowie 
eventuelle Aufarbeitungskosten übernimmt der Auftraggeber. Über-
nommene Probe-Maschinen werden zu sofortiger Zahlung ohne Abzug 
(Nachlass, Skonto) fällig; ihre Berechnung erfolgt automatisch, wenn 
sie nicht spätestens 15 Kalendertage nach Auslieferung (=Versand- 
oder Übergabedatum) zurückgegeben (=Eingangsdatum) sind.

11.
Der Besteller verpfl ichtet sich, gelieferte Waren nach deren 
Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen 
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. 

12.
Es gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens 
der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge im internati-
onalen Warenverkauf. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen 
Geschäftspartnern. Für alle Verträge gelten ausschließlich unsere 
AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir 
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden 
und entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer 
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Nichtigkeit 
oder Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die 
Gültigkeit der übrigen nicht.

Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist 

Bonn. Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann ist.
 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Spezialmaschinen und -anlagen

13.
Trotz der Vielseitigkeit unserer Spezialmaschinen und – anlagen 
richtet sich ihre Nutzbarkeit weitgehend nach Beschaffenheit, Auf-
machung, Maßen und sonstigen Eigenschaften der zu verarbeitenden 
Materialien. 

Auch wenn wir bei der Wahl einer geeigneten Maschine oder Anlage 
beratend mitgewirkt haben, trägt der Besteller die ausschließ- 
liche Verantwortung für seine Entscheidung
. Es können keine 
Rechte gegen uns daraus entstehen, dass wir uns zur Verfügung 
gestellte Materialien geprüft und die Eignung zur Bearbeitung 
durch unsere Maschinen und Anlagen festgestellt haben.

14.
Insbesondere können materialbedingte Einfl üsse beim Waren-
bahndurchlauf und in der Messgenauigkeit
auftreten. 

Wesentliche Voraussetzung für einen geraden Warenbahndurch- 
lauf
sind einwandfreie entdoublierte, gerollte und genau zugeführte 
Stoffe. Störungen durch eine evtl. auftretende elektrostatische Auf-
ladung lassen sich durch den Einbau einer Ionisiereinrichtung, deren
Ausführung material- und ortsabhängig ist, reduzieren. 

Trotz elektronischer (nicht geeichter) Messeinrichtung lassen sich 
Messtoleranzen nicht immer vermeiden, jedoch durch Änderung 
der Längeneinstellung schnell ausgleichen. Lediglich die Einstellung 
auf Rapporte und Muster ist bei vollautomatischem Betrieb nicht möglich.

15.
Zur Übernahme einer Gewähr gem. Punkt 9 unserer „Allg. Verkaufs-, 
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ sind wir nur verpfl ichtet, 
wenn unsere Spezialmaschinen und – anlagen ausschließlich durch 
unser Fachpersonal in Betrieb genommen werden.

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