1.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie werden erst mit
der Bestätigung der Bestellung des Kunden oder gegebenenfalls
mit der Durchführung der Lieferung verbindlich. Bei Änderungen
der Kostenfaktoren behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung
gültigen Preise zu berechnen. Die Preise gelten ab Werk oder
Standort, ausschl. Fracht, Verpackung, Montage und sonstiger
Spesen. Bei Irrtümern im Angebot bezügl. Größe, Beschaffenheit
oder dgl., welche sich erst bei Lieferung herausstellen, kann der
Besteller Ansprüche nur auf Aufhebung des Auftrages, nicht aber auf
Schadenersatz geltend machen.
2.
Die Lieferfrist beginnt ab völlig geklärter Auftragsertei-
lung, wozu auch die Erfüllung der Zahlungsbedingungen gehört.
Sobald die Sendung der Bahn, der Post oder dem Spediteur zur
Beförderung übergeben (Gefahrenübergang) bzw. dem Besteller die
Versandbereitschaft gemeldet wurde, ist die Lieferung erfolgt. Dies
gilt auch im Falle einer Beschlagnahme oder der Lieferung durch
uns frei Bestimmungsort mit eigenen oder fremden Fahrzeugen.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung
gestellt werden. Die Einhaltung der Lieferzeit erfolgt nach bestem
Können; die Verpfl ichtung zur Einhaltung erlischt bei Störungen
in unserem Betrieb oder demjenigen einer beauftragten Stelle.
Ein Rücktrittsrecht vom Kauf steht hierdurch dem Besteller nicht
zu. Falls die Lieferung durch unvorhergesehene Zwischenfälle
nicht möglich ist oder in Fällen höherer Gewalt, wozu auch Streik,
Aussperrung, passive Resistenz usw. in unserem Betrieb oder in dem
einer von uns beauftragten Firma rechnen, steht uns das Recht zu,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine ausdrückliche
Verpfl ichtung zur Bekanntgabe von Lieferungsverzögerungen besteht
nicht. Tritt Lieferunmöglichkeit ein, so sind wir nicht verpfl ichtet,
an Stelle der verkauften Waren Ersatz zu leisten. Schadenersatzan-
sprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung oder aus
sonstigen Gründen entstehen nicht.
3.
Die Verpackung wird gegen Selbstkostenberechnung sachgemäß
durchgeführt und von uns entsorgt, sofern sie kostenfrei zurückge-
sandt wird, entgegenstehende Regelungen werden nicht anerkannt.
4.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den
Besteller über, und zwar auch dann, wenn wir Teillieferungen
oder andere Leistungen wie Versendung, Anfuhr oder Installierung
durchführen.
5.
Während des Transports ist jede Sendung gegen Beschädigung
und Abhandenkommen versichert; die hierfür entstehenden
Selbstkosten werden berechnet. Die Transportversicherung entfällt,
sofern dies vom Besteller schriftlich gewünscht wurde.
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6.
Zahlungen sind grundsätzlich in EUR (Euro) zu leisten und, sofern
im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders festgelegt,
wie folgt fällig:
a) bei Lieferung des Standardprogramms bis EUR 7.500,-- innerhalb
· 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder
· 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug;
b) bei Lieferung des Standardprogramms über EUR 7.500,--
Rechnungswert sowie bei Spezial- und Sonderanfertigungen
ohne jeden Abzug
· 1/3 bei Auftragserteilung,
· 1/3 bei Ablauf der ersten Lieferzeithälfte,
· Restbetrag bei Meldung der Lieferbereitschaft;
c) bei Reparaturen und Montagen sofort ohne jeden Abzug.
14 Tage nach Ablauf einer Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein, ohne
dass es einer Mahnung durch uns bedarf; ab diesem Zeitpunkt werden
Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG berechnet.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenom-
men, sofern uns eine Diskontierung möglich ist; eine Haftung für
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung wird nicht übernommen.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen aus an uns erfolgten Lieferun-
gen ist nicht möglich; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
7.
Reisende, Vertreter und Händler sind nicht berechtigt, Zahlun-
gen jeglicher Art in unserem Namen entgegenzunehmen.
8.
Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den
gesamten Geschäftsverbindungen vor. Kommt der Besteller seinen
vertraglichen Pfl ichten nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsver-
zuges, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen;
der Besteller ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpfl ichtet. In dem
Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller
ist verpfl ichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an
dem Gegenstand wahrnehmen können. Der Besteller ist berechtigt, den
gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-
äußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-
betrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen
Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
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9.
Für sachgemäße Konstruktion und gute Ausführung der von uns
gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten
(gerechnet vom Versandtage der Lieferung bis zum Eintreffen der
schriftlichen Mängelrüge bei uns, geregelter achtstündiger Tagesbe-
trieb vorausgesetzt) eine Gewähr der Art, dass wir auf unsere Kosten
alle diejenigen Teile nach unserer Wahl ausbessern oder neu liefern,
welche sich infolge Verwendung schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Beschaffenheit nachweislich als
untauglich herausstellen. Die bemängelte Ware ist uns sogleich frei
einzusenden und geht in unser Eigentum zurück. Bei berechtigter
Mängelrüge beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachbesserung
oder Neulieferung von Teilen. Alle weitergehenden mittelbaren oder
unmittelbaren Schäden werden von uns nicht ersetzt. Mängelrügen
berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten
Entgelts. Erklären wir uns zur Beseitigung von uns zu vertretender
Mängel außerstande, so beschränken sich die Rechte des Bestellers
auf Rückgabe der Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises;
irgendwelche weiteren Ansprüche scheiden für den Besteller aus.
Wir übernehmen keine Gewähr, wenn ohne unsere Zustimmung von
anderer Seite Änderungen oder Eingriffe an den von uns gelieferten
Waren vorgenommen werden.
10.
Bei Probelieferungen wird Ware zu Versuchszwecken zur Verfügung
gestellt. Sämtliche Kosten für Verpackung, Porto und Transportver-
sicherung sowohl bei der Aus- als auch bei der Rücklieferung sowie
eventuelle Aufarbeitungskosten übernimmt der Auftraggeber. Über-
nommene Probe-Maschinen werden zu sofortiger Zahlung ohne Abzug
(Nachlass, Skonto) fällig; ihre Berechnung erfolgt automatisch, wenn
sie nicht spätestens 15 Kalendertage nach Auslieferung (=Versand-
oder Übergabedatum) zurückgegeben (=Eingangsdatum) sind.
11.
Der Besteller verpfl ichtet sich, gelieferte Waren nach deren
Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
12.
Es gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge im internati-
onalen Warenverkauf. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen
Geschäftspartnern. Für alle Verträge gelten ausschließlich unsere
AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden
und entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Nichtigkeit
oder Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen nicht.
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
Bonn. Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann ist.
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